AGB

Protect2Clean GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Protect2Clean GmbH (Verkäuferin) und ihrem Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. Die Verkäuferin ist berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen, indem sie die Bestellung des Kunden bestätigt, die Ware aushändigt oder diese in den Versand gibt. Die Incoterms 2020 dienen als Auslegungshilfe für die handelsüblichen Vertragsformen, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der Kosten für Verpackung, Transport und Zustellung, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
(2) Die Rechnungsbeträge sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das jeweils in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen. Der Käufer trägt alle in- und ausländischen Bankspesen. Er hat die Überweisung deshalb so zu beauftragen, dass unserem Konto der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzüge gutgeschrieben wird.
(3) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Gutschrift auf unserem Konto. Der Käufer hat die Überweisung insofern so zeitig vorzunehmen, dass die Gutschrift auf unserem Konto fristgerecht erfolgt. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

(3) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch der Verkäuferin gefährdet wird, ist die Verkäuferin berechtigt alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen und die Einziehungsermächtigung gemäß § 7 Abs.4 zu widerrufen. Diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch die Zahlung oder die Bereitstellung von Sicherheiten in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
(4) Bei Aufträgen, die einen Warenwert von 50 € unterschreiten, berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von 6 €.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

(1) Die Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt der Verkäuferin vorbehalten.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
(3) Sofern Lieferfristen von der Verkäuferin angegeben wurden, verlängern sich diese Fristen bei Streik, höherer Gewalt und bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden für die Dauer der Verzögerung.

(1) Das Lager der Verkäuferin, bzw. bei Streckengeschäften das jeweilige Lieferwerk, stellt den Liefer- und Erfüllungsort dar.
(2) Bei Versendung der Ware auf Wunsch und auf Kosten des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über. Der Käufer kann verlangen, dass die Ware auf seine Kosten versichert wird.
(3) Soweit keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde, kann die Verkäuferin selbst Bestimmungen über die Modalitäten (Transportunternehmen, Verpackung, Versandweg) der Versendung treffen.
(4) Eine internationale Lieferung durch die Verkäuferin erfolgt EXW Braunschweig, Incoterms 2020, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware wieder in Besitz zu nehmen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten und instand zu halten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
(2) Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt – außer im Falle von Schadensersatzansprüchen – 12 Monate nach Gefahrübergang.
(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(5) Kann der Käufer infolge Verjährungseintritts keine Ansprüche mehr auf Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels verlangen, können Schadensersatzansprüche hierauf nicht mehr gestützt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verkäuferin ihre Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels zu einer Zeit verletzt hat, als dieser Anspruch des Käufers noch nicht verjährt war. Für hierauf gestützte Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(1) Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus § 9 Abs. 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und derjenigen Regelungen des internationalen Privatrechtes, die zu der Anwendung anderen als deutschen Rechts führen würden.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Braunschweig, Deutschland.

Stand: 01/2020